Schuleinschreibung

Schuleinschreibung: 

Die Schulanmeldung (nach GrSO § 2.1) für das Schuljahr 2023/2024 findet statt am

Dienstag, 12.03.2024 zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr.

12:00 Uhr für die Schüler mit den Anfangsbuchstaben        A bis G

13:00 Uhr für die Schüler mit den Anfangsbuchstaben        H bis L

14:00 Uhr für die Schüler mit den Anfangsbuchstaben        M bis Sch

15:00 Uhr für die Schüler mit den Anfangsbuchstaben        Sd bis Z

(Nachname)

Für Ihr Kind bedeutet die Schuleinschreibung den ersten intensiven Kontakt mit der Schule.

Die einschreibenden Lehrkräfte nehmen sich Zeit, sich im Schulspiel mit Ihrem Kind in einer Kleingruppe ausführlich zu beschäftigen und es kennen zu lernen.

Regulär schulpflichtig sind alle Kinder, die spätestens bis zum 30. Juni 2018 geboren sind sowie

alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden, der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. Sollen regulär schulpflichtige Kinder zurückgestellt werden, so muss der Antrag bis zum 26.02.2024 in der Schule vorliegen. Die Kinder nehmen am Anmelde- und Einschulungsverfahren teil, über den Rückstellungsantrag entscheidet die Schulleitung.

Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 6 Jahre werden, gilt der Einschulungskorridor. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Grundschule ebenso wie alle anderen Kinder und nehmen am Schulspiel teil. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Ein Rückstellungsantrag ist in diesem Fall nicht nötig. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen Sie dies der Schule bis spätestens Dienstag, 10.04.2024 schriftlich mitteilen. Geben die Eltern bis zum 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr automatisch schulpflichtig.

 

Kinder, die in der Zeit vom 01.10. – 31.12.2018 geboren wurden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bitte stellen Sie diesen Antrag formlos rechtzeitig bis zum 26.02.2024, damit wir Ihr Kind für das Schulspiel einplanen können.

Diese Möglichkeit besteht auch für Kinder, die ab dem 01.01.2019 geboren wurden. Hier ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Zur Anmeldung bringen Sie bitte mit:

  • Kopie der Geburtsurkunde bzw. Stammbuch (bei ausländischen Kindern genügt der Reisepass)
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernimpfstatus z.B. Kopie des Impfpasses
  • bei Alleinerziehenden Kopie des gültigen Sorgerechtsbeschlusses
  • bei nicht verheirateten Paaren Kopie des gültigen Sorgerechtsbeschlusses
  • Bestätigung des Gesundheitsamtes über das Schuleingangs-Screening (sollte zeitnah nachgereicht werden, falls diese Untersuchung noch nicht stattfinden konnte)

Ein erster Informationsabend findet statt am

Dienstag, 20.02.2024 um 19:00 Uhr in der Aula der Grundschule Glonn, Klosterweg 10.

 Hier werden Sie umfassend über die Schuleinschreibung und den Schulanfang informiert und haben Gelegenheit, anschließend in einer Gesprächsrunde offene Fragen zu klären.